Allgemeine Informationen und Ausbauwünsche

Sind Sie an Eigentum im neuen Familienquartier Magdalena interessiert? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum weiteren Vorgehen. Bei Fragen stehen Ihnen Ruedi Reichmuth, Jeanine Mettler und Nadine Suter unter Telefon 041 819 60 60 oder per E-Mail an info@magdalena-immo.ch gerne zur Verfügung.

Vorgehen

  1. Schritt: Kaufzusage (Reservation) und Anzahlung.
  2. Schritt: Beurkundung des Kaufvertrags.
  3. Schritt (teilweise vor 2. Schritt): erste Besprechung zwischen Architekt / Käuferbetreuer mit folgenden Traktanden.

a. Entsprechen Wohnungsräume, Keller und Parkplätze der Kaufzusage?

b. Besprechung der Raumeinteilung. Beratung mit zuständigem Architekten.

c. Übergabe der Sanitärliste: Darin sind alle Apparate enthalten, die im Kaufpreis der Wohnung als Standard festgelegt wurden. Sie dient als Grundpreisliste für die Auswahl. In der Sanitärausstellung kann diese Auswahl besichtigt und individuellen Wünschen angepasst werden. Vorgabe bleibt, dass der Standort der Sanitärapparate nicht verändert wird (Ablauf Schallprobleme). Die geänderte Liste mit individuellen Wünschen wird von der ausführenden Sanitärfirma nachofferiert, aus dieser Offerte ersichtlich ist die Differenz zum Grundpreis.

d. Übergabe Küchenpläne: Der im Kaufpreis enthaltene Grundpreis des Küchentyps mit Detailangaben wird vom Küchenbauer zusammen mit den Küchenplänen übergeben. Beratung und Anbringen individueller Wünsche bei der Koller AG Schreinerei und Küchenbau in Ibach. Änderungen werden nachofferiert.

e. Übergabe Elektroprojekt Grundausbau: Falls gewünscht, weitergehende Beratung durch den Elektroplaner. Bei Zusatzleistungen werden die effektiven Aufwendungen zusammen mit der Schlussrechnung verrechnet.

f. Bodenbeläge, Wandbeläge Nasszellen: Im Grundausbau inbegriffen sind die im Baubeschrieb festgelegten Quadratmeterpreise (verlegt, inklusive Sockel, inkl. MwSt.). Sie erhalten die Adresse der Ausstellung und können dort Ihre Wahl treffen. Die Änderungen werden vom ausführenden Unternehmen nachofferiert.

4. Schritt: Auswahl Sanitärapparate, der Küche, des Elektroprojekts und der Materialien durch Käufer. Zusammenstellung der Mehrkosten mit zuständigem Architekten. Allfällige Revision / Mutationen der Ausführungspläne durch die Architekten und die vorgehend aufgeführten Unternehmen.

5. Schritt: Nach der Auswahl wird, falls gewünscht, nochmals eine Besprechung als letzte Bereinigung und Koordination durchgeführt. Danach werden die definitiven, revidierten Ausführungspläne erstellt. Als Zeichen des Einverständnisses sind diese Pläne sowie alle Ausbauwünsche zu unterzeichnen, damit wird der Auftrag erteilt.

Fassadenfarbgebung

Das gesamte äussere Erscheinungsbild des Gebäudes wird durch den Ersteller in Übereinstimmung mit der Gemeinde bestimmt.

Vorbehalte

Ausdrücklich vorbehalten bleiben geringfügige Änderungen der Ausführung, welche durch Auflagen der Behörden entstehen oder welche die Nutzung des Gebäudes nicht beinträchtigen (z. B. Lage und Dimensionierung der Steigschächte, statisch bedingte Stützen, Reduktionen, Ergänzungen, Massdifferenzen, Haarrisse usw.). Derartige Änderungen berechtigen zu keinerlei Kaufpreisminderung bzw. direkten oder indirekten Nachforderungen durch den Käufer. Alles, was in diesem Beschrieb nicht festgehalten wurde, ist auch nicht Bestandteil des Baubeschriebes bzw. Vertrages.

Kosten individueller Ausbauwünsche

Inbegriffen im Kaufpreis ist das Honorar des Architekten (Beratungsgespräche) sowie die Anpassungen der Ausführungspläne, Berechnung und Zusammenstellung der Mehr- bzw. Minderkosten usw. Im Kaufpreis sind keinerlei Honorarkosten beim Elektro sowie beim Heizung-Lüftung-Sanitär-Ingenieur für individuelle Ausbauwünsche mitberücksichtigt, die von den Verkaufsunterlagen abweichen. Diesen Planern sind dafür bei Bedarf frühzeitig separate Aufträge zu erteilen, deren Aufwendungen werden zusammen mit der Schlussrechnung verrechnet.

Die Kosten der individuellen Ausbauwünsche werden wie folgt berechnet:
Nach Ihrer Auswahl (Schritt 4 vorgängig aufgeführten Vorgehens) erhalten Sie eine Kostenschätzung (Genauigkeit +/- 20%). Diese Grundlage dient zur Entscheidungsfindung und Festlegung des Baukredites. Falls Sie sich für die einzelnen Änderungen entscheiden, werden diese im vorliegenden Kostenrahmen ausgeführt. Die genauen Abrechnungskosten erhalten Sie vor Eigentumsübertragung als Zusammenstellung der Mehr- bzw. Minderkosten. Spätestens bei Eigentumsübertragung auf dem Notariat sind diese Kosten zusammen mit dem Restkaufpreis zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass auf alle Mehrkosten die Mehrwertsteuer sowie ein Honorar von 12% inkl. Kopien und Gebühren berechnet werden. Bei Minderkosten erfolgt keine Honorargutschrift.

Verkaufspreise

Die Verkaufspreise verstehen sich als Festpreis für die schlüsselfertige Eigentumswohnung gemäss Baubeschrieb und Plänen, inklusive Gesamterschliessungskosten, Anschlussgebühren und Baukreditzinsen. Alles gemäss baubewilligtem Projekt. Verkaufspreise gemäss separater Liste.

Kauf- und Zahlungsabwicklung

1. Teil : CHF 30 000 bei Unterzeichnung der Kaufzusage.
2. Teil : 15% des Gesamtkaufpreises (mit Einrechnung der 1. Zahlung) bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrages sowie für Restbetrag Vorlage eines  unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Schweizer Bank.
3. Teil : Restzahlung inklusive allfälliger Mehrkosten bei Eigentumsübertragung resp. Bezugsbereitschaft (nur bei hohen absehbaren Mehrkosten laufende Akontoleistung). Kosten für Notariat und Grundbuch werden je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer übernommen.

Fremdfinanzierung

Wir können bei Beschaffung der Hypotheken behilflich sein. Selbstverständlich sind Sie in der Wahl des Finanzinstitutes frei. Die Errichtung von Schuldbriefen auf der Eigentumswohnung ist Sache des Käufers.

Termine

Der Baubeginn erfolgte im Februar 2018. Die Bezugsbereitschaft ist in den ersten Monaten 2020. Die genauen Bezugstermine werden spätestens vier Monate vorher bekannt gegeben oder richten sich nach der Vereinbarung in den Kaufverträgen.

Allgemeine Information

Die Bauausführung erfolgt nach den bewilligten Projektplänen. Alle Bilder und Perspektiven dieser Broschüre haben informativen Charakter. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Bruttowohnfläche (BWF) ist die massgebende Fläche der Wohnung inkl. Innenwände und exkl. Aussenwände, Treppenhaus- und Wohnungstrennwand sowie Installationsschächte. Die Nettowohnfläche (NWF) versteht sich zusätzlich exklusive Innenwände.

Informative Webseiten

Gemeinde Schwyzgemeindeschwyz.ch
Kanton Schwyzsz.ch
Gemeinsam für unsere Gemeinde GfuGgemeinsam-sz.ch
Mittagstisch+ in Rickenbachmittagstischplus.ch
Schwyz Tourismusschwyz-tourismus.ch
Mythenregion (Wander- und Wintersportgebiet)mythenregion.ch
Einwohnerverein Rickenbach-Aufibergrickenbach-sz.ch

Bauherrschaft, Verkauf und Beratung

Magdalena Immo AG
Ruedi Reichmuth
c/o Convisa AG
Herrengasse 14
6430 Schwyz

T 041 819 60 60
info@magdalena-immo.ch

Architektur, Planung und Ausführung

BSS Architekten AG
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz

T 041 819 37 77
mail@bss-architekten.ch

Die Magdalena Immo AG wurde 2016 mit dem Ziel gegründet, eine Wohnüberbauung mit Restaurant eingangs Rickenbach im Kanton Schwyz zu realisieren. Die an Silvester 2013 verstorbene Martha Heinzer vererbte die 13 000 Quadratmeter grosse Parzelle ihren sechs Nichten und Neffen. Diese haben die  Gesamtliegenschaft in die Magdalena Immo AG eingebracht, deren alleinige Aktionäre sie sind. Mit dem Bauprojekt wird der Wunsch der Erblasserin verwirklicht, ein neues Restaurant und eine umweltschonende, attraktive Wohnüberbauung zu realisieren.

Das 1980 gegründete Schwyzer Architekturbüro zählt heute zu den führenden der Zentralschweiz. Es beschäftigt aktuell rund 35 Mitarbeitende und verfügt über einen Ableger in Zürich. Die Leistungen der BSS Architekten AG und ihrer Schwesterfirmen (Generalunternehmung plus AG und Immplus AG Schwyz) umfassen die Beratung von Bauherren und Investoren, die Planung und konzeptionelle Projektarbeit sowie das Realisieren von Neubauten, Umbauten und Gebäudesanierungen.